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Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden
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Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anforderungen an die Behandlung
§ 4 Anforderungen hinsichtlich der Schadstoffe und weiterer Parameter
§ 5 Anforderungen an Gemische
§ 6 Beschränkungen und Verbote der Aufbringung
§ 7 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufbringung auf Dauergrünland sowie Feldfutter- und Feldgemüseanbauflächen
§ 8 Zusammentreffen von Bioabfall- und Klärschlammaufbringung
§ 9 Bodenuntersuchungen
§ 10 Ausnahmen für die Verwertung von bestimmten Bioabfällen
§ 11 Nachweispflichten
§ 12 Ausnahmen für Kleinflächen
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Inkrafttreten
Schlußformel
Anhang 1 Liste der für eine Verwertung auf Flächen grundsätzlich geeigneten Bioabfälle sowie grundsätzlich geeigneter mineralischer Zuschlagstoffe 1)
Anhang 2 Seuchen- und phytohygienische Unbedenklichkeit
Anhang 3 Vorgaben zur Analytik
(Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von unbehandelten und behandelten Bioabfällen)
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