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Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei

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  Inhaltsübersicht
  § 1 Geltungsbereich
  § 2 Schwerbehinderte Menschen
  § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen
  § 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
  § 5 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  § 6 Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  § 7 Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  § 8 Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  § 9 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei bei Besitz einer erforderlichen Hochschulausbildung
  § 10 Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung
  § 11 Einstellung oder Versetzung aus Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes
  § 12 Besondere Fachverwendungen
  § 12a Altershöchstgrenze für die Verwendungsfortbildung zur Pilotin oder zum Piloten
  § 13 Erprobungszeit
  § 14 Fortbildung sowie Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
  § 15 Aufstieg
  § 16 Verkürzter Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  § 16a Verkürzter Aufstieg von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  § 17 Verkürzter Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
  § 18 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
  Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
  Anlage 2 (zu § 12 Absatz 1)
Bildungsvoraussetzungen für besondere Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei