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Trefferliste für 'immowertv'

Dokument 11 - 20 von 64 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 8 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 8 BERÜCKSICHTIGUNG DER ALLGEMEINEN UND BESONDEREN OBJEKTSPEZIFISCHEN GRUNDSTÜCKSMERKMALE (1) Im Rahmen der Wertermittlung sind Grundstücksmerkmale ...
§ 9 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 9 EIGNUNG UND ANPASSUNG DER DATEN; UNGEWÖHNLICHE ODER PERSÖNLICHE VERHÄLTNISSE; HERKUNFT DER DATEN (1) Kaufpreise sowie weitere Daten wie insbesondere ...
§ 10 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 10 GRUNDSATZ DER MODELLKONFORMITÄT (1) Bei Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind dieselben Modelle und Modellansätze ...
§ 11 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 11 KÜNFTIGE ÄNDERUNGEN DES GRUNDSTÜCKSZUSTANDS (1) Künftige Änderungen des Grundstückszustands sind zu berücksichtigen, wenn sie am Qualitätsstichtag ...
§ 12 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 12 ALLGEMEINES ZU DEN FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (1) Zu den für die Wertermittlung erforderlichen Daten gehören die Bodenrichtwerte ...
§ 13 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 13 BODENRICHTWERT UND BODENRICHTWERTGRUNDSTÜCK (1) Der Bodenrichtwert ist bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrundstücks ...
§ 14 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 14 GRUNDLAGEN DER BODENRICHTWERTERMITTLUNG (1) Bodenrichtwerte sind vorrangig im Vergleichswertverfahren nach den §§ 24 und 25 zu ermitteln. Für ...
§ 15 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 15 BILDUNG DER BODENRICHTWERTZONEN (1) Eine Bodenrichtwertzone besteht aus einem räumlich zusammenhängenden Gebiet. Die Bodenrichtwertzonen sind ...
§ 16 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 16 GRUNDSTÜCKSMERKMALE DES BODENRICHTWERTGRUNDSTÜCKS (1) Das Bodenrichtwertgrundstück weist keine Grundstücksmerkmale auf, die nur im Rahmen einer ...
§ 17 ImmoWertV - Einzelnorm**
... FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 17 AUTOMATISIERTES FÜHREN DER BODENRICHTWERTE Die Bodenrichtwerte sind in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten zu ...
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