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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 28 ALLGEMEINES ERTRAGSWERTVERFAHREN Im allgemeinen Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus 1 ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 29 VEREINFACHTES ERTRAGSWERTVERFAHREN Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der vorläufige Ertragswert ermittelt durch Bildung der Summe aus ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 30 PERIODISCHES ERTRAGSWERTVERFAHREN (1) Im periodischen Ertragswertverfahren kann der vorläufige Ertragswert ermittelt werden durch Bildung der ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 31 REINERTRAG; ROHERTRAG (1) Der jährliche Reinertrag ergibt sich aus dem jährlichen Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten. (2) Der Rohertrag ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 32 BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN (1) Bewirtschaftungskosten sind die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und zulässige Nutzung entstehenden regelmäßigen ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 33 OBJEKTSPEZIFISCH ANGEPASSTER LIEGENSCHAFTSZINSSATZ Zur Ermittlung des objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatzes ist der nach § 21 ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 34 BARWERTFAKTOR (1) Der Kapitalisierung und der Abzinsung sind Barwertfaktoren auf der Grundlage der Restnutzungsdauer und des objektspezifisch ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 35 GRUNDLAGEN DES SACHWERTVERFAHRENS (1) Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus den vorläufigen Sachwerten der nutzbaren baulichen ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 36 VORLÄUFIGER SACHWERT DER BAULICHEN ANLAGEN; DURCHSCHNITTLICHE HERSTELLUNGSKOSTEN (1) Zur Ermittlung des vorläufigen Sachwerts der baulichen Anlagen ...
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FÜR DIE ERMITTLUNG DER VERKEHRSWERTE VON IMMOBILIEN UND DER FÜR DIE WERTERMITTLUNG ERFORDERLICHEN DATEN (IMMOBILIENWERTERMITTLUNGSVERORDNUNG - IMMOWERTV) § 37 VORLÄUFIGER SACHWERT DER BAULICHEN AUßENANLAGEN UND SONSTIGEN ANLAGEN Der vorläufige Sachwert der für die jeweilige Gebäudeart üblichen baulichen ...