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Trefferliste für 'segeln'
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- BinSchStrO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
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- § 31 BinSchStrEV - Einzelnorm
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, indem er vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer 1. entgegen § 12.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 12.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, zu segeln, nicht beachtet oder nicht sicherstellt, dass dieses beachtet wird, 2. entgegen § 15.29 Nummer 2 Buchstabe c das in § 15.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, ...
- § 1 SegelmMstrV - Einzelnorm
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(1) Dem Segelmacher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen: 1. Planung, Entwurf, Fertigung, Montage, Instandsetzung und Änderung von Segeln, Bezügen, Zelten, Planen, Markisen, Verdecken sowie der dazugehörigen Gestänge, 2. Be- und Verarbeitung von Tauwerk, Drahtseilen und Seilen aus Verbundwerkstoffen ...
- Anlage SegelmAusbV - Einzelnorm
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. Monat 19.–36. Monat 1 2 3 4 1 Anfertigen und Umsetzen von technischen Unterlagen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) a) Arten und Aufbau von Segeln unter Berücksichtigung von aerodynamischen Gesichtspunkten unterscheiden b) Takelungsarten unterscheiden c) Arten, Aufbau und Funktion von Planen ...
- Anlage 1a SchSV - Einzelnorm
- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SCHIFFSSICHERHEITSVERORDNUNG (SCHSV) ANLAGE 1A (ZU DEN §§ 6 UND 6A) SCHIFFSBEZOGENER SICHERHEITSSTANDARD IN DEN ÜBRIGEN FÄLLEN (Fundstelle: BGBl. I 2018, 244 - 334; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Inhaltsübersicht Teil 1 Sicherheitsanforderungen
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- § 23.29 BinSchStrO - Einzelnorm
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Nummer 2 Satz 1 und Nummer 3 Satz 1 einzuhalten oder sicherzustellen, dass diese eingehalten werden, c) das in § 23.20 Satz 1 vorgesehene Verbot, zu segeln, zu beachten oder sicherzustellen, dass dieses beachtet wird, d) die Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge nach § 23.24 Nummer 1, 2 und 4 zu beachten ...
- § 9.07 RheinSchPV 1994 - Einzelnorm
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und dürfen erst dann einfahren, wenn sie stromrecht liegen und die Hafeneinfahrt zu übersehen ist. b) Zwischen km 775,50 und km 785,50 ist das Segeln ohne Erlaubnis nach § 1.23 untersagt. 6. Wesel Vor dem Einfahren in den Wesel-Datteln-Kanal müssen alle Talfahrer auf Strom aufdrehen und dürfen erst ...
- § 24.29 BinSchStrO - Einzelnorm
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bb) das Stillliegen nach § 24.10 Nummer 2 einzuhalten oder sicherzustellen, dass diese eingehalten werden, c) das in § 24.20 vorgesehene Verbot, zu segeln, zu beachten oder sicherzustellen, dass dieses beachtet wird, und d) das in § 24.27 Nummer 1 Satz 1 und Nummer 2, 3 und 4 Satz 1 jeweils vorgesehene ...
- § 51 SeeSchStrO - Einzelnorm
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den Dalben oder an geeigneten Liegestellen festmachen. Dies gilt auch, wenn sie von einem Freifahrer der Verkehrsgruppe 1 geschleppt werden. (5) Das Segeln ist auf dem Nord-Ostsee-Kanal verboten. Dies gilt nicht 1. im Schleusenvorhafen Kiel-Holtenau vor den Alten Schleusen, 2. außerhalb des Fahrwassers ...
- § 3 SegelmAusbV - Einzelnorm
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Zuschneiden und Vorrichten, 7. Herstellen von Profilierungen, 8. Ausführen von Näh-, Schweiß- und Klebearbeiten, 9. Fertigstellen und Anschlagen von Segeln, 10. Arbeiten an Rigg und Takelage, 11. Fertigstellen und Montieren von Bezügen, Planen, Zelten und Markisen, 12. Durchführen von Reparatur- und ...
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