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N-Lex
Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich und Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Überwachungsplan (zu § 6 des Gesetzes)
§ 3 Entbehrlichkeit des Überwachungsplans
Abschnitt 3
Überwachung, Ermittlung und Berichterstattung der Brennstoffemissionen (zu den §§ 6 und 7 des Gesetzes)
§ 4 Allgemeine Grundsätze
§ 5 Ermittlung von Brennstoffemissionen
§ 6 Berücksichtigung des Bioenergieanteils bei der Ermittlung der Brennstoffemissionen
§ 7 Berichterstattung
§ 8 Berichterstattungsgrenze
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen und Daten
§ 10 Vermeidung von Doppelerfassungen nach § 7 Absatz 4 Nummer 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
§ 11 Vermeidung von Doppelbelastungen nach § 7 Absatz 5 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Abschnitt 4
Schlussbestimmungen
§ 12 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 5, 6, 10 und 11)
Ermittlung der Brennstoffemissionen
Anlage 2 (zu den §§ 6, 7, 10 und 11)
Mindestinhalt eines jährlichen Emissionsberichts
Anlage 3 (zu § 11)
Erforderliche Erklärungen, Angaben und Nachweise des belieferten Unternehmens im Zusammenhang mit dem Abzug von Brennstoffemissionen bei der Lieferung von Brennstoffen zum Einsatz in einer dem EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage
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