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Verordnung über die Verbraucherschlichtungsstellen im Finanzbereich nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes und ihr Verfahren

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  Eingangsformel
Abschnitt 1
 Behördliche Verbraucherschlichtungsstellen bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  § 1 Organisation der Verbraucherschlichtungsstellen
  § 2 Auswahl und Bestellung der Schlichter
  § 3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sowie die Abberufung der Schlichter
  § 4 Verfahrenssprache
  § 5 Vertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
  § 6 Ablehnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens
  § 7 Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
  § 8 Behandlung des Antrags
  § 9 Schlichtungsvorschlag
  § 10 Kosten des Verfahrens
  § 10a Bescheinigung über einen erfolglosen Schlichtungsversuch
Abschnitt 2
 Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen
  § 11 Anerkennung von privaten Schlichtungsstellen als Verbraucherschlichtungsstellen
  § 12 Anforderungen an die Organisation der Schlichtungsstelle
  § 13 Anforderungen an die Finanzierung der Schlichtungsstelle
  § 14 Vergütung der Schlichter
  § 15 Anforderungen an die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle
  § 16 Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Verbraucherschlichtungsstelle
  § 17 Änderung der Verfahrensordnung einer Verbraucherschlichtungsstelle
  § 18 Mitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
  § 19 Widerruf der Anerkennung
Abschnitt 3
 Berichts- und Informationspflichten
  § 20 Tätigkeitsbericht
  § 21 Evaluationsbericht
  § 22 Informationen zur Schlichtungsstelle und ihrem Verfahren
  § 23 Mitteilungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Abschnitt 4
 Zusammenarbeit mit anderen Streitbeilegungsstellen
  § 24 Abgabe und Weiterleitung bei Unzuständigkeit
  § 25 Zusammenarbeit mit ausländischen Streitbeilegungsstellen
  § 26 Übergangsregelungen
  § 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten