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Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt 1

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
  § 3 Begriffsbestimmungen
  § 4 Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
  § 5 Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
  § 6 Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
  § 7 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
  § 8 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
Abschnitt 2
 Pflichten der Wirtschaftsakteure
  § 9 Allgemeine Pflichten des Herstellers
  § 10 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
  § 11 Bevollmächtigter des Herstellers
  § 12 Allgemeine Pflichten des Einführers
  § 13 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
  § 14 Pflichten des Händlers
  § 15 Einführer oder Händler als Hersteller
  § 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3
 Konformität von Funkanlagen
  § 17 Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
  § 18 Konformitätsbewertungsverfahren
  § 19 CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
  § 20 Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
  § 21 Technische Unterlagen
Abschnitt 4
 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
  § 22 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 5
 Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 1
 Zuständigkeiten und Befugnisse
  § 23 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 2
 Marktüberwachung, Schutz von Personen
  § 24 Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
  § 25 Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
  § 26 Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
  § 27 Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
  § 28 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
  § 29 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
  § 30 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
  § 31 Auskunftsrechte
  § 32 Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
Unterabschnitt 3
 Schnittstellenbeschreibung
  § 33 Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 4
 Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
  § 34 Zwangsgeld
  § 35 Beiträge, Verordnungsermächtigung
  § 36 Vorverfahren
Abschnitt 6
 Bußgeldvorschriften
  § 37 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
 Schlussbestimmungen
  § 38 Übergangsbestimmung