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Gesetz zum Implantateregister Deutschland

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Zweck; Begriffsbestimmungen
  § 1 Bezeichnung und Zweck
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Registerstelle; Beleihung
  § 3 Registerstelle
  § 4 Aufgaben der Registerstelle
  § 5 Beleihung mit Aufgaben der Registerstelle; Verordnungsermächtigung
  § 6 Rechts- und Fachaufsicht über die Beliehene
Abschnitt 3
 Geschäftsstelle
  § 7 Geschäftsstelle; Aufgaben der Geschäftsstelle
Abschnitt 4
 Vertrauensstelle
  § 8 Vertrauensstelle
  § 9 Aufgaben der Vertrauensstelle
Abschnitt 5
 Auswertungsgruppen
  § 10 Auswertungsgruppen
  § 11 Aufgaben der Auswertungsgruppen
Abschnitt 6
 Beirat
  § 12 Beirat
  § 13 Aufgaben des Beirats
Abschnitt 7
 Produktdatenbank
  § 14 Produktdatenbank
  § 15 Pflichten der Produktverantwortlichen
Abschnitt 8
 Meldepflichten
  § 16 Meldepflichten gegenüber der Registerstelle
  § 17 Meldepflichten gegenüber der Vertrauensstelle
  § 18 Art der Datenübermittlung
Abschnitt 9
 Datenverarbeitung durch die Vertrauens- und Registerstelle
  § 19 Grundsätze der Datenverarbeitung
  § 20 Einheitliche Datenstruktur
  § 21 Verarbeitung und Übermittlung von Daten bestehender Implantateregister
  § 22 Verfahren zur Datenübernahme von bestehenden Implantateregistern
  § 23 Austausch anonymisierter Registerdaten
Abschnitt 10
 Informationspflichten; Beschränkung der Betroffenenrechte
  § 24 Informations- und Auskunftspflicht gegenüber betroffenen Patientinnen und Patienten
  § 25 Informationspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen und sonstigen Kostenträgern
  § 26 Beschränkung der Rechte betroffener Patientinnen und Patienten
Abschnitt 11
 Zugang zu den Registerdaten
  § 27 Grundsätze des Zugangs zu Registerdaten
  § 28 Allgemeine Auskünfte
  § 29 Datenübermittlung durch die Registerstelle
  § 30 Datenübermittlung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  § 31 Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken; Datenbereitstellung
Abschnitt 12
 Anonymisierung
  § 32 Anonymisierung
Abschnitt 13
 Finanzierung und Vergütung
  § 33 Finanzierung durch Gebühren; Verordnungsermächtigung
  § 34 Vergütung der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
  § 35 Vergütungsausschluss
  § 36 Nachweispflicht
Abschnitt 14
 Verordnungsermächtigung
  § 37 Verordnungsermächtigung
  Anlage (zu § 2 Nummer 1)
Liste der Implantattypen