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Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin*

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Gesellenprüfung
Unterabschnitt 1
 Allgemeines
  § 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkte
Unterabschnitt 2
 Teil 1 der Gesellenprüfung
  § 7 Inhalt von Teil 1
  § 8 Prüfungsbereiche von Teil 1
  § 9 Prüfungsbereich Reparieren von Maß- und Konfektionsschuhen
  § 10 Prüfungsbereich Schuhreparatur
Unterabschnitt 3
 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Maßschuhe
  § 11 Inhalt von Teil 2
  § 12 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 13 Prüfungsbereich Herstellen von Maßschuhen
  § 14 Prüfungsbereich Schuhtechnik
  § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Unterabschnitt 4
 Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau
  § 17 Inhalt von Teil 2
  § 18 Prüfungsbereiche von Teil 2
  § 19 Prüfungsbereich Herstellen von Schäften
  § 20 Prüfungsbereich Schuhtechnik
  § 21 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 22 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 3
 Weitere Berufsausbildung
  § 23 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 4
 Schlussvorschriften
  § 24 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
  § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin