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Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
  § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  § 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  § 6 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Gesellenprüfung
§ 7
 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 1
 Prüfung Teil 1
  § 8 Inhalt des Teiles 1
  § 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
Unterabschnitt 2
 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
  § 10 Inhalte des Teiles 2
  § 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 12 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
  § 13 Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen
  § 14 Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen
  § 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  § 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
  § 18 Inhalt des Teiles 2
  § 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 20 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
  § 21 Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen
  § 22 Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen
  § 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  § 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
  § 26 Inhalt des Teiles 2
  § 27 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 28 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
  § 29 Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten
  § 30 Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten
  § 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  § 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5
 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
  § 34 Inhalt des Teiles 2
  § 35 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 36 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
  § 37 Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen
  § 38 Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen
  § 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  § 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6
 Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
  § 42 Inhalt des Teiles 2
  § 43 Prüfungsbereiche des Teiles 2
  § 44 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
  § 45 Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten
  § 46 Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten
  § 47 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
  § 48 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
  § 49 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
 Übergangs- und Schlussvorschriften
  § 50 Fortsetzung der Berufsausbildung
  § 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin