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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung, Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 6 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Gesellenprüfung
§ 7
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
Unterabschnitt 1
Prüfung Teil 1
§ 8 Inhalt des Teiles 1
§ 9 Prüfungsbereich des Teiles 1
Unterabschnitt 2
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
§ 10 Inhalte des Teiles 2
§ 11 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 12 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 13 Prüfungsbereich Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen
§ 14 Prüfungsbereich Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 17 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 3
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
§ 18 Inhalt des Teiles 2
§ 19 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 20 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 21 Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen
§ 22 Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Innenflächen von Bauten oder Anlagen und deren Bestandteilen
§ 23 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 24 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 25 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 4
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege
§ 26 Inhalt des Teiles 2
§ 27 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 28 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 29 Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten
§ 30 Prüfungsbereich Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten
§ 31 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 32 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 33 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 5
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz
§ 34 Inhalt des Teiles 2
§ 35 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 36 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 37 Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen
§ 38 Prüfungsbereich Durchführen von Korrosionsschutzmaßnahmen
§ 39 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 40 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 41 Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 6
Prüfung Teil 2 in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
§ 42 Inhalt des Teiles 2
§ 43 Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 44 Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
§ 45 Prüfungsbereich Ausführen von Ausbauarbeiten
§ 46 Prüfungsbereich Ausführen von Dämmarbeiten
§ 47 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 48 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
§ 49 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 50 Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 51 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1 Satz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin
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