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Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte
  § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
  § 3 Anwendungsbereich für sonstige Messgeräte
  § 4 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Zusatzeinrichtungen
  § 5 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen
  § 6 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
Unterabschnitt 1
 Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
  § 7 Allgemeine wesentliche Anforderungen und Feststellung der Einhaltung von Fehlergrenzen
  § 8 Gerätespezifische wesentliche Anforderungen
Unterabschnitt 2
 Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung
  § 9 Konformitätsbewertungsverfahren
  § 10 Technische Unterlagen
  § 11 Konformitätserklärungen
  § 12 Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle
Unterabschnitt 3
 Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
  § 13 Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten
  § 14 Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen
  § 15 Aufschriften auf Messgeräten
  § 16 Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
  § 17 Beizufügende Informationen
Abschnitt 3
 EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
  § 18 Verfahrensgrundsätze, wesentliche Anforderungen
  § 19 EG-Bauartzulassung
  § 20 Rücknahme und Widerruf der EG-Bauartzulassung
  § 21 EG-Ersteichung
Abschnitt 4
 Pflichten der Verwender
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Pflichten der Verwender
  § 22 Verkehrsfehlergrenzen
  § 23 Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten
  § 24 Vermutungswirkung
  § 25 Ausnahmen bei Werten für Messgrößen
  § 26 Angabe von Gewichtswerten
Unterabschnitt 2
 Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen
  § 27 Verwenden von Ausschankmaßen
  § 28 Abgabe von flüssigen Brennstoffen
  § 29 Besondere Vorschriften für das Verwenden von Messgeräten zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung
Unterabschnitt 3
 Öffentliche Waage
  § 30 Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage
  § 31 Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen
  § 32 Nachweis des Wägeergebnisses
Abschnitt 5
 Eichung und Befundprüfung
  § 33 Pflichten der antragstellenden Person bei der Eichung
  § 34 Eichfrist
  § 35 Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren
  § 36 Durchführung der Eichung
  § 37 Eichtechnische Prüfung
  § 38 Kennzeichnung der Messgeräte
  § 39 Durchführung der Befundprüfung
Abschnitt 6
 Softwareaktualisierung
  § 40 Genehmigungsverfahren zur Aktualisierung von Software in Messgeräten
  § 41 Konformitätsbewertung der aktualisierten Software
Abschnitt 7
 Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
Unterabschnitt 1
 Staatlich anerkannte Prüfstellen
  § 42 Antrag und Anerkennung
  § 43 Anforderungen an die Prüfstelle
  § 44 Haftpflichtversicherung der Prüfstelle
Unterabschnitt 2
 Prüfstellenleitung
  § 45 Leitung und stellvertretende Leitung
  § 46 Antrag
  § 47 Sachkunde
  § 48 Öffentliche Bestellung
Unterabschnitt 3
 Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
  § 49 Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle
  § 50 Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
  § 51 Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
  § 52 Prüfungsunterlagen
  § 53 Verantwortung der Prüfstellenleitung
Unterabschnitt 4
 Instandsetzer
  § 54 Befugniserteilung an Instandsetzer
  § 55 Pflichten der Instandsetzer
Abschnitt 8
 Meldeverfahren der Behörden
  § 56 Meldeverfahren
Abschnitt 9
 Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
  § 57 Ordnungswidrigkeiten
  § 58 Übergangsvorschriften
  Anlage 1 (zu § 2 Satz 2)
Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
  Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)
Anforderungen an Messgeräte
  Anlage 3 (zu § 8, § 9 Absatz 1 Satz 2, § 9 Absatz 4)
Gerätespezifische Anforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren für einzelne Messgeräte
  Anlage 4 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1)
Konformitätsbewertungsverfahren
  Anlage 5 (zu § 11 Absatz 2)
Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen
  Anlage 6 (zu § 18 Absatz 3 und 5)
Messgeräte für EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
  Anlage 7 (zu § 34 Absatz 1 Nummer 1)
Besondere Eichfristen für einzelne Messgeräte*
  Anlage 8 (zu § 38, § 50 Absatz 2 und 3, § 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2)
Kennzeichen