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Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG
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Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Stellen
§ 3 Grundlagen der Beziehungen zwischen den Trägern der Rentenversicherung und dem Renten Service
§ 4 Verantwortungsbereiche
§ 5 Ergänzende Regelungen
Zweites Kapitel
Auszahlung von Geldleistungen
§ 6 Zahlungsauftrag
§ 7 Zahlung ohne Zahlungsauftrag
§ 8 Zahlungsempfänger
§ 9 Zahlweise
§ 10 Nicht ausführbare Zahlungen
§ 11 Nicht zugegangene Zahlungen
§ 12 Änderungen von Zahlungsaufträgen durch die Träger der Rentenversicherung
§ 13 Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger
§ 14 Änderungen von Zahlungsdaten durch Dritte
§ 15 Zahlungseinstellung durch den Renten Service
§ 16 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen beim Tod von Berechtigten
Drittes Kapitel
Durchführung der Anpassung von Geldleistungen
§ 17 Anpassungsauftrag
§ 18 Art und Weise der Anpassung, Anpassungsmitteilung
§ 19 Unterrichtung der Träger der Rentenversicherung und anderer Stellen
Viertes Kapitel
Mit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben
§ 20 Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner
§ 21 Ausstellung von Ausweisen
§ 22 Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
§ 23 Einholung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
§ 24 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen
§ 25 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Auslandszahlungen
§ 26 Aufgaben im Rahmen der Statistik
§ 27 Sonstige Aufgaben
Fünftes Kapitel
Vorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen und Abrechnung
§ 28 Pflicht zur Zahlung monatlicher Vorschüsse
§ 29 Höhe der Vorschüsse
§ 30 Zahlung der Vorschüsse
§ 31 Abrechnung
Sechstes Kapitel
Vergütung
§ 32 Anspruch auf angemessene Vergütung
§ 33 Entgelt für die Dienstleistung des Renten Service
§ 34 Erstattung von Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter
§ 35 Fälligkeit, Vorschüsse und Abrechnung
§ 36 (weggefallen)
Siebtes Kapitel
Schlußvorschriften
§ 37
§ 38 Inkrafttreten
Schlußformel
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