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Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen
§ 1
Abschnitt 2
Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 1
Allgemeine Schutzmaßregeln
§ 2 Impfverbot
§ 3 Behördliche Anordnungen
§ 3a Amtliche Untersuchungen
Unterabschnitt 2
Besondere Schutzmaßregeln
A.
Vor amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
§ 4
B.
Nach amtlicher Feststellung der Schweinepest und der Afrikanischen Schweinepest
1.
Öffentliche Bekanntmachung
§ 5
2.
Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
§ 6
§ 7 (weggefallen)
§ 8 Ausnahmen
§§ 9 und 10 (weggefallen)
3.
Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 11 Sperrbezirk
§ 11a Beobachtungsgebiet
§ 11b Ausnahmen
§ 11c Seuchenausbruch in benachbartem Mitgliedstaat
§ 11d Weitergehende Schutzmaßregeln
§ 11e (weggefallen)
4.
Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
§ 12
5.
Notimpfung bei Hausschweinen
§ 13
6.
Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
§ 14
7.
Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
§ 14a Gefährdeter Bezirk
§ 14b Notimpfung bei Wildschweinen
§ 14c Maßregeln zur Erkennung der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest
§ 14d Tilgungsplan
§ 14e Seuchenausbruch bei Wildschweinen in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 14f (weggefallen)
2.
(weggefallen)
§§ 15 bis 21 (weggefallen)
C.
(weggefallen)
§ 22 (weggefallen)
Abschnitt 3
Schutzmaßregeln in Schlachtstätten und auf dem Transport
§ 23
Abschnitt 4
Aufhebung der Schutzmaßregeln, Wiederbelegung von Betrieben
§ 24
§ 24a Wiederbelegung
§ 24b Wiederbelegung von Betrieben im Impfgebiet
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten
§ 25
Abschnitt 6
Schlussvorschriften
§ 25a Weitergehende Maßnahmen
§ 25b Übergangsbestimmungen
§ 26 (Inkrafttreten)
Anlage (zu § 14a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe aaa)
Tiergesundheitsbescheinigung für den inländischen Versand von Schweinen aus gefährdeten Bezirken im Sinne der Schweinepest-Verordnung
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