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Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
  § 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
Abschnitt 2
 Anforderungen an das Halten von Kälbern
  § 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
  § 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
  § 7 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
  § 8 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
  § 9 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
  § 10 Platzbedarf bei Gruppenhaltung
  § 11 Überwachung, Fütterung und Pflege
Abschnitt 3
 Anforderungen an das Halten von Legehennen
  § 12 Anwendungsbereich
  § 13 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
  § 13a Besondere Anforderungen an die Bodenhaltung
  § 13b Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung
  § 14 Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
  § 15 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
Abschnitt 4
 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
  § 16 Anwendungsbereich
  § 17 Sachkunde
  § 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
  § 19 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
  § 20 Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
Abschnitt 5
 Anforderungen an das Halten von Schweinen
  § 21 Anwendungsbereich
  § 22 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
  § 23 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
  § 24 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
  § 25 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
  § 26 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
  § 27 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
  § 28 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
  § 29 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
  § 30 Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
Abschnitt 6
 Anforderungen an das Halten von Pelztieren
  § 31 Verbot der Haltung bestimmter Tiere
  § 32 Anwendungsbereich
  § 33 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Pelztiere
  § 34 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Pelztieren
  § 35 Besondere Anforderungen an das Halten von Nerzen, Iltissen, Füchsen und Marderhunden
  § 36 Besondere Anforderungen an das Halten von Sumpfbibern und Chinchillas
Abschnitt 7
 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
  § 37 Ordnungswidrigkeiten
  § 38 Übergangsregelungen
  § 39 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)