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Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Bezugnahmen auf technische Normen
  § 4 Vollzug
Abschnitt 2
 Beschaffenheit des Trinkwassers
  § 5 Allgemeine Anforderungen
  § 6 Mikrobiologische Anforderungen
  § 7 Chemische Anforderungen
  § 8 Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter
  § 9 Radiologische Anforderung
  § 10 Stelle der Einhaltung der Anforderungen
Abschnitt 3
 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
  § 11 Anzeigepflichten in Bezug auf Wasserversorgungsanlagen
  § 12 Anzeigepflichten in Bezug auf Nichttrinkwasseranlagen
Abschnitt 4
 Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
  § 13 Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
  § 14 Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen
  § 15 Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser
  § 16 Konformitätsvermutung
  § 17 Trinkwasserleitungen aus Blei
Abschnitt 5
 Aufbereitung
  § 18 Aufbereitungszwecke
  § 19 Allgemeine Anforderungen an die Aufbereitung
  § 20 Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren
  § 21 Ausnahmen
  § 22 Abgabeverbot bei unzulässiger Aufbereitung
  § 23 Pflicht zur Aufbereitung
  § 24 Untersuchung auf den Betriebsparameter Trübung bei Filtration
  § 25 Aufzeichnungspflichten des Betreibers
  § 26 Information der Anschlussnehmer und Verbraucher über Aufbereitung
Abschnitt 6
 Untersuchungspflichten des Betreibers
  § 27 Besichtigung von Schutzzonen, Untersuchung von Rohwasser
  § 28 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan
  § 29 Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen
  § 30 Programm für betriebliche Untersuchungen
  § 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
  § 32 Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
  § 33 Ausnahmen von den Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
Abschnitt 7
 Risikobasierter Ansatz
  § 34 Pflicht zum Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen
  § 35 Risikomanagement für Wasserversorgungsanlagen
  § 36 Indikatorparameter somatische Coliphagen
  § 37 Vorschlag für eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für die Bestimmung von Untersuchungspflichten
  § 38 Verfahren zur Entscheidung über eine Anpassung oder Beibehaltung des Untersuchungsplans oder für eine Bestimmung von Untersuchungspflichten
Abschnitt 8
 Zugelassene Untersuchungsstellen
  § 39 Beauftragung einer zugelassenen Untersuchungsstelle
  § 40 Zugelassene Untersuchungsstellen
Abschnitt 9
 Durchführung von Trinkwasseruntersuchungen
  § 41 Stelle der Probennahme
  § 42 Probennahmeverfahren
  § 43 Untersuchungsverfahren
  § 44 Niederschrift über das Untersuchungsergebnis
Abschnitt 10
 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher
  § 45 Regelmäßige Information der Anschlussnehmer und Verbraucher in Textform
  § 46 Regelmäßige internetbasierte Information der Verbraucher
Abschnitt 11
 Pflichten des Betreibers bei der Nichteinhaltung von Grenzwerten oder Höchstwerten, bei der Nichterfüllung von Anforderungen und bei außergewöhnlichen Vorkommnissen; Verbote
  § 47 Anzeigepflichten
  § 48 Klärung der Ursachen und Maßnahmen zur Abhilfe
  § 49 Abgabeverbot
  § 50 Maßnahmenplan des Betreibers
  § 51 Handlungspflichten des Betreibers in Bezug auf Legionella spec.
  § 52 Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts
Abschnitt 12
 Pflichten der zugelassenen Untersuchungsstelle
  § 53 Anzeigepflicht und Meldepflicht der zugelassenen Untersuchungsstelle in Bezug auf Legionella spec.
Abschnitt 13
 Überwachung
  § 54 Überwachung durch das Gesundheitsamt
  § 55 Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt
  § 56 Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet
  § 57 Überwachung durch die zuständige Behörde im Hinblick auf radioaktive Stoffe
  § 58 Mitwirkungs- und Duldungspflichten
  § 59 Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Überwachung durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde
  § 60 Niederschrift über die Überwachung
Abschnitt 14
 Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr
  § 61 Anordnungen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenvorsorge
  § 62 Beurteilung von Gefährdungen und Risiken
  § 63 Anordnungen von Maßnahmen des Gesundheitsamts oder der zuständigen Behörde zur Gefahrenabwehr bei Wasserversorgungsanlagen
  § 64 Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Trinkwasserinstallationen
  § 65 Klärung der Ursachen und Anordnung von Maßnahmen durch das Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde
  § 66 Zulassung der Abweichung von Grenzwerten oder Höchstwerten für chemische Parameter
  § 67 Information der betroffenen Verbraucher
  § 68 Besondere Maßnahmen des Gesundheitsamts in Bezug auf Legionella spec.
Abschnitt 15
 Berichtswesen
  § 69 Berichtspflichten der Behörden
  § 70 Bewertung von Trinkwasserinstallationen
Abschnitt 16
 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  § 71 Straftaten
  § 72 Ordnungswidrigkeiten
  Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2 bis 4, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 3, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, § 61 Nummer 5 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3)
Mikrobiologische Parameter
  Anlage 2 (zu § 7 Absatz 2 und 3, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe a, § 41 Absatz 3, § 47 Absatz 1 Nummer 5, § 48 Absatz 5, § 55 Absatz 5 Satz 3, § 61 Nummer 5 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, § 62 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 65 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Satz 1, § 66 Absatz 1, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3)
Chemische Parameter
  Anlage 3 (Teil I zu § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, § 29 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2
Satz 2 Nummer 2, § 47 Absatz 1 Nummer 7, § 49 Absatz 1 Nummer 3, § 61 Nummer 6 Buchstabe a
Doppelbuchstabe bb, § 62 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2, § 65 Absatz 3 Satz 1
Teil II zu § 39 Absatz 4 Nummer 2, § 51 Absatz 1, § 53 Absatz 1, § 68 Absatz 1
Teil III zu § 36 Absatz 2 Satz 1)
Indikatorparameter
  Anlage 4 (zu § 9 Satz 2, § 32 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 4 Satz 4, Absatz 5 Satz 3, Absatz 6 Satz 1 und Absatz 8, den §§ 33, 39 Absatz 4 Nummer 3, § 43 Absatz 7 Satz 2, § 47 Absatz 1 Nummer 8, § 62 Absatz 3, § 69 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3)
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf radioaktive Stoffe
  Anlage 5 (zu § 24 Absatz 1 und 3)
Betriebsparameter Trübung
  Anlage 6 (zu § 28 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 und 2, § 32 Absatz 7 Satz 2, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)
Untersuchungshäufigkeit
  Anlage 7 (zu § 32 Absatz 8, § 43 Absatz 6 Satz 1 und 3 und Absatz 7 Satz 1)
Spezifikationen für die Untersuchung der Parameter