Dem Antrag auf Erteilung einer Approbation als Arzt nach § 9d Absatz 2 der Bundesärzteordnung sind folgende Unterlagen und Bescheinigungen beizufügen:
- 1.
ein Identitätsnachweis,
- 2.
ein Lebenslauf, der eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten enthält,
- 3.
ein Befähigungsnachweis oder ein Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des ärztlichen Berufs berechtigt,
- 4.
eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung in dem Staat, in dem die Berufsqualifikation erworben worden ist,
- 5.
eine Erklärung des Antragstellers darüber, dass er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht Beteiligter eines Verfahrens auf Erteilung der Approbation oder der Berufserlaubnis in einem anderen Land im Geltungsbereich dieser Verordnung ist, und
- 6.
Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 der Bundesärzteordnung.