Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Abschlussprüfung und die Prüfung der Zusatzqualifikationen bei der beim Bundesverwaltungsamt errichteten zuständigen Stelle in den folgenden Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes:
- 1.
Verwaltungsfachangestellter und Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Bundesverwaltung,
- 2.
Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement,
- 3.
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste und Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste,
- 4.
Geomatiker und Geomatikerin sowie
- 5.
Fachangestellter für Bürokommunikation und Fachangestellte für Bürokommunikation.