Abschnitt 1
Allgemeines
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
Unterabschnitt 1
Prüfungsausschuss und Prüferdelegation
| § 2 | Errichten der Prüfungsausschüsse |
| § 3 | Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse |
| § 4 | Geschäftsführung des Prüfungsausschusses, Einladungen zu den Sitzungen und Sitzungsprotokolle |
| § 5 | Zusammensetzung der Prüferdelegation |
| § 6 | Einladungen zu den Sitzungen der Prüferdelegation und Sitzungsprotokolle |
| § 7 | Ausschluss der Mitwirkung als Mitglied des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation |
| § 8 | Verschwiegenheitspflicht |
Unterabschnitt 2
Prüfungstermine und Zulassung zur Abschlussprüfung
| § 9 | Prüfungstermine und Frist für den Antrag auf Zulassung |
| § 10 | Antragsformular |
| § 11 | Antrag auf Zulassung |
| § 12 | Erforderliche Unterlagen für den Antrag auf Zulassung |
| § 13 | Entscheidung über die Zulassung |
| § 14 | Ausschluss von der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Zulassung |
Unterabschnitt 3
Durchführung der Abschlussprüfung
| § 15 | Gliederung der Abschlussprüfung |
| § 16 | Leitung der Abschlussprüfung |
| § 17 | Prüfungsaufgaben |
| § 18 | Digitale Durchführung von schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und digitales Prüfungssystem |
| § 19 | Nichtöffentlichkeit |
| § 20 | Nachteilsausgleich |
| § 21 | Pseudonymisierung der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben und der praktischen Prüfungsleistungen |
| § 22 | Aufsicht |
| § 23 | Ausweispflicht und Belehrung |
| § 24 | Prüfungsprotokoll |
| § 25 | Täuschungshandlung |
| § 26 | Ordnungsverstoß |
| § 27 | Rücktritt von der Abschlussprüfung |
| § 28 | Nichtteilnahme an der Erbringung einer Prüfungsleistung |
| § 29 | Ausschluss von Ausbildern und Ausbilderinnen an der Durchführung |
Unterabschnitt 4
Bewertung der Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung
| § 30 | Bewertungsschlüssel |
| § 31 | Nichtöffentlichkeit bei Beratungen über Bewertungen |
| § 32 | Ausschluss von der Tätigkeit als Gutachter |
| § 33 | Ergebnisniederschrift zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistung |
| § 34 | Erforderliche Unterlagen für die Beschlussfassung der Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und zur Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung |
| § 35 | Bekanntgabe von Bewertungen |
Unterabschnitt 5
Mündliche Ergänzungsprüfung
| § 36 | Antrag auf die mündliche Ergänzungsprüfung |
| § 37 | Zeitpunkt für die mündliche Ergänzungsprüfung |
| § 38 | Mitteilung des Zeitpunktes und des Ortes der mündlichen Ergänzungsprüfung |
| § 39 | Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Ergänzungsprüfung |
Unterabschnitt 6
Feststellung und Beurkundung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung
| § 40 | Zeitpunkt für die Feststellung des Gesamtergebnisses der Abschlussprüfung |
| § 41 | Mitteilung über Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung |
| § 42 | Bescheinigung über das Bestehen |
| § 43 | Prüfungszeugnis |
| § 44 | Bescheid über die nichtbestandene Abschlussprüfung |
| § 45 | Einsicht in die Prüfungsunterlagen und in die Ergebnisniederschriften zur Feststellung der Bewertung der Prüfungsleistungen |
Unterabschnitt 7
Wiederholung der Abschlussprüfung
| § 46 | Termin der Wiederholung |
| § 47 | Antrag zur Wiederholung |
| § 48 | Umfang der Wiederholung |
| § 49 | Ergebnisse der Wiederholung |
Abschnitt 3
Prüfung der Zusatzqualifikation
| § 50 | Prüfung der Zusatzqualifikation |
Abschnitt 4
Schlussbestimmung