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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages

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Erster Abschnitt
 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
  § 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag
Zweiter Abschnitt
 Mitgliedschaft im Bundestag und Beruf
  § 2 Schutz der freien Mandatsausübung
  § 3 Wahlvorbereitungsurlaub
  § 4 Berufs- und Betriebszeiten
Dritter Abschnitt
 Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  § 5 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
  § 6 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
  § 7 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
  § 8 Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
  § 9 Hochschullehrer
  § 10 Wahlbeamte auf Zeit
Vierter Abschnitt
 Leistungen an Mitglieder des Bundestages
  § 11 Abgeordnetenentschädigung
  § 12 Amtsausstattung
  § 13 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen
  § 14 Kürzung der Kostenpauschale
  § 15 Bezug anderer Tage- oder Sitzungsgelder
  § 16 Freifahrtberechtigung und Erstattung von Fahrkosten
  § 17 Dienstreisen
Fünfter Abschnitt
 Leistungen an ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen
  § 18 Übergangsgeld
  § 19 Anspruch auf Altersentschädigung
  § 20 Höhe der Altersentschädigung
  § 21 Berücksichtigung von Zeiten in anderen Parlamenten
  § 22 Gesundheitsschäden
  § 23 Versorgungsabfindung
  § 24 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
  § 25 Hinterbliebenenversorgung
  § 25a Versorgungsausgleich
  § 25b Maßnahmen zur Kostendämpfung bei Versorgungsansprüchen
  § 26 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften
Sechster Abschnitt
 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, Unterstützungen
  § 27 Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
  § 28 Unterstützungen
Siebenter Abschnitt
 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
  § 29 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen
Achter Abschnitt
 Gemeinsame Vorschriften
  § 30 (weggefallen)
  § 31 Verzicht, Übertragbarkeit
  § 32 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
  § 33 (weggefallen)
  § 34 Ausführungsbestimmungen
Neunter Abschnitt
 Übergangsregelungen
  § 35 Übergangsregelung zum Elften Änderungsgesetz
  § 35a Übergangsregelungen zum Neunzehnten Änderungsgesetz
  § 35b Übergangsregelungen zum Siebenundzwanzigsten Änderungsgesetz
  § 35c Übergangsregelungen zum Dreißigsten Änderungsgesetz
  § 36 Übergangsregelung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  § 37 Versorgung vor 1968 ausgeschiedener Mitglieder
  § 38 Versorgung für Zeiten vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
  § 38a
  § 38b Hinterbliebenenversorgung bei Tod während der Mitgliedschaft im Bundestag
  § 39 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
  § 40 Gekürzte Versorgungsabfindung
  § 41 Fortsetzung der Todesfallversicherung
  § 42 Umwandlung oder Auflösung der Todesfallversicherung
  § 43 Weiterzahlung des Übergangsgeldes
  § 44 Anrechnung von Zeiten für das Übergangsgeld
Zehnter Abschnitt
 Unabhängigkeit des Abgeordneten
  § 44a Unabhängigkeit des Mandats
  § 44b (weggefallen)
  § 44c Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
  § 44d Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigung
  § 44e Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
Elfter Abschnitt
 Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bundestages
  § 45 Anzeigepflicht
  § 46 Rechtsanwälte
  § 47 Veröffentlichung
  § 48 Geldwerte Zuwendungen (Spenden)
  § 49 Interessenverknüpfung im Ausschuss
  § 50 Rückfrage
  § 51 Verfahren bei Verstößen
  § 52 Ausführungsbestimmungen
  § 52a Übergangsregelung
Zwölfter Abschnitt
 Fraktionen
  § 53 Fraktionsbildung
  § 54 Rechtsstellung
Zwölfter Abschnitt
 (weggefallen)
  § 55 Aufgaben
  § 56 Organisation
  § 57 Geheimhaltungspflicht der Fraktionsangestellten
  § 58 Geld- und Sachleistungen
  § 59 Haushalts- und Wirtschaftsführung, Buchhaltung
  § 60 Rechnungslegung
  § 61 Rechnungsprüfung
  § 62 Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation