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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser (Abgrenzungsverordnung - AbgrV)
Schlußformel 

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung