im Fall eines Ersuchens um die Vollstreckung einer Verwaltungssanktion oder Geldbuße
- a)
das Datum, an dem die Entscheidung rechtskräftig wurde,
- b)
eine Angabe der Art und der Höhe der Verwaltungssanktion oder der Geldbuße,
- c)
alle für das Vollstreckungsverfahren sachdienlichen Daten, einschließlich der Information, ob und gegebenenfalls wie die Entscheidung dem oder den Betroffenen zugestellt wurde und ob es sich um eine Versäumnisentscheidung handelt,
- d)
eine Bestätigung der ersuchenden Behörde, dass gegen die Verwaltungssanktion oder die Geldbuße keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können, sowie
- e)
die dem Ersuchen zugrunde liegende Forderung und deren verschiedene Bestandteile.