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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland (Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung - AHStatDV)
§ 34
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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