Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) § 107aAusfertigung von Einkommensteuerbescheiden
§ 32 Absatz 4 und § 34 Absatz 5 in der bis 31. Dezember 2012 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden, wenn der Einkommensteuerbescheid vor dem 1. Januar 2013 ausgefertigt worden ist.