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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2006 in Kraft.