zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
Anlage 13
(zu § 9a Absatz 1 Satz 1 AnzV)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2075)
PDF-Dokument wird in eigenem Fenster angezeigt
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular