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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
Anlage 18
(zu § 9a Absatz 2 Sätze 1 und 4 AnzV)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2083 - 2086)
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