zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
Anlage 17
(Fundstelle: BGBl 2023 I Nr. 411, S. 72)
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular