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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
Anlage 16
(zu § 9a Absatz 2 Satz 1 AnzV)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2080 - 2081)
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