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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
Anlage 6 (zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)
NTLSI

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1735 — 1736)


NTLSI


Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer
Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)


Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –
(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)
   
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
 Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
 wird durch die BBk ausgefüllt 
 Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
 
             
    Identnummer des Instituts2  
             
             


1.  Angaben zur Person
 Herr     Frau    
     
Nachname, sämtliche Vornamen    
     
Geburtsdatum Geburtsort  
     
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)  


2.  Art der Anzeige
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern/innen eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(§ 24 Abs. 2a KWG)


3.  Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzuzeigende weitere Tätigkeit)
 
 als Geschäftsleiter(in) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
 
 als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
  
 als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
  
 als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
(ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)


4.  Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen
Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)sonstiges Unternehmen
Beginn der zusätzlichen Tätigkeit   
  mit Wirkung vom 
Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit   
als Geschäftsleiter/inals Mitglied
des Aufsichtsrats
als Mitglied
des Verwaltungsrats
als Mitglied
des Beirats3
   
Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung4 ; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt)
 wird durch die BBk ausgefüllt 
 Kreditnehmereinheit-Nr. des
Unternehmens
 
           
  Identnummer des
Unternehmens
 
           
             


5.  Angaben zur Berechnung der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten
(Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind; ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)






6.  Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)








    
Ort/Datum   eigenhändige Unterschrift
     
     
     
1
oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
2
oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3
Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
4
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben.