Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz (Anzeigenverordnung - AnzV)
Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2 AnzV)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 - 2820;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


BG


Beteiligungen von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG)
   
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
 Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
 wird durch die BBk ausgefüllt 
 Identnummer Geschäftsleiter/in1  
             
 Herr     Frau   Identnummer des Instituts 
             
Nachname, sämtliche Vornamen            
     
Geburtsdatum Geburtsort Servicenummer2
     
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)  
     
tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig), Identnr. (achtstellig)


1.  Anlass der Anzeige
 Übernahme Veränderung Aufgabemit Wirkung vom:            


2.  Beteiligungsunternehmen3
 CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
 Wertpapierinstitut
(§ 2 Abs. 1 WpIG)
 E-Geld-Institut
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
 Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
 Kapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
 Finanzinstitut
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR4 )
 Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
 Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
 Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
 gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
 Versicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 VAG)
 Versicherungsunternehmen
eines Drittstaats
(§ 7 Nr. 34 VAG)
 Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
 Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Satz Nr. 1 ZAG)
 sonstiges Unternehmen  
       
Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung) Identnummer (falls bekannt)
       
PLZ5  Sitz   Staat
       
Register-Nr./Amtsgericht5 ; Rechtsträgerkennung6  Wirtschaftszweig7    Servicenummer2
       
Verhältnis zum Institut nach § 15 KWG      


3.  Angaben zu den Beteiligungsquoten8
wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des Beteiligungs-
unternehmens
Kapitalanteil9 Kapital des
Unternehmens10
Tsd. Euro
Stimmrechts-
anteil11
in Prozent
in ProzentTsd. Euro
            
 
  
Besondere Bemerkungen12  
  
       
Sachbearbeiter/in   Telefon-Nr. E-Mail
       
Ort/Datum     eigenhändige Unterschrift
Fußnoten:
1
oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt.
2
Servicefeld für die elektronische Einreichung.
3
Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.
4
Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
5
Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.
6
Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
7
Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
8
Für Beteiligungsstrukturen, in denen Treuhandverhältnisse vorkommen, ist neben dem Hauptvordruck die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen einzureichen. In diesem Fall ist Nummer 3 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen.
9
Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
10
Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
11
Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
12
Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Kapital reduziert um eigene Anteile, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis.
Diese Seite ist nicht mit einzureichen.