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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens
Art 4 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften

Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.