Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens Art 4Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.