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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten 1 (Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - ATA-OTA-APrV)
Anlage 6 (zu § 47 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2325)


Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Zeugnis
über die staatliche Prüfung zum Führen der Berufsbezeichnung
 
„______________________________________________“


Name, Vorname  
   
GeburtsdatumGeburtsort 
   
hat am _______________ die staatliche Prüfung nach § 1 Absatz 2 Nummer 1* – § 2 Absatz 2 Nummer 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes vor dem Prüfungsausschuss bei der
  
(Bezeichnung der Schule) 

in 
  

bestanden.
 

Sie/Er hat folgende Prüfungsnoten erhalten:
  
1. im schriftlichen Teil der Prüfung„___________________ “ 
2. im mündlichen Teil der Prüfung„___________________ “ 
3. im praktischen Teil der Prüfung„___________________ “ 
   
Gesamtnote der staatlichen Prüfung (auf der Grundlage der Prüfungsnoten der Nummern 1 bis 3)
   
Ort, Datum  
 (Siegel) 
 
 
  
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur
der/des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
  
*
Nichtzutreffendes streichen.