Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Augenoptiker-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- 1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten (Teil I),
- 2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- 3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
- 4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).