(1) Im Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Messungen zur Feststellung der Belegreife zu unterscheiden,
- 2.
Eigenschaften von Verlegematerialien zu unterscheiden und Verlegematerialien auszuwählen,
- 3.
Reinigungs- und Einpflegemittel zu unterscheiden und auszuwählen,
- 4.
Materialien und Verfahren zur Abdichtung zu unterscheiden und auszuwählen,
- 5.
Verfahren zur Herstellung von Abdichtungen im Bereich von Rinnen, Abläufen und Durchdringungen zu beschreiben,
- 6.
Konstruktionen für die Verlegung von Fliesen und Platten in Außenbereichen zu unterscheiden und auszuwählen,
- 7.
Estricharten zu erkennen und zu beurteilen,
- 8.
Dämmkonstruktionen nach Anforderungen zu unterscheiden sowie
- 9.
Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Bodenbelägen zu unterscheiden und auszuwählen.