(1) Im Prüfungsbereich „Durchführen von Bodenbelagsarbeiten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Verfahren zur Messung des Feuchtegehaltes in Estrichen zu beschreiben und Messwerte zu beurteilen,
- 2.
Aufmaße zu erstellen,
- 3.
Messungen zur Feststellung der Belegreife zu unterscheiden,
- 4.
Verlegepläne unter wirtschaftlichen und gestalterischen Gesichtspunkten zu erstellen,
- 5.
die Vorbereitung von Untergründen zur Verlegung von textilen und elastischen Bodenbelägen zu beschreiben,
- 6.
Verfahren zur Herstellung textiler und elastischer Bodenbeläge zu unterscheiden und auszuwählen,
- 7.
Reinigungs- und Pflegemittel zu unterscheiden und auszuwählen,
- 8.
Konstruktionsarten von Kunstharzschichten zu erläutern,
- 9.
Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Arbeit mit Klebern und Kunstharzen zu erläutern,
- 10.
Rutschfestigkeitsklassen bei Bodenbelägen zu unterscheiden und nach Anforderungen auszuwählen,
- 11.
Verbindungsarten bei Laminatböden zu unterscheiden,
- 12.
Verfugen und Verschweißen von Bahnen und Plattenbelägen zu beschreiben,
- 13.
Sockelausbildungen zu unterscheiden,
- 14.
Verlegeverfahren für textile und elastische Bodenbeläge zu unterscheiden sowie
- 15.
Maßnahmen zum Rückbau von Bodenbelägen unter Umwelt- und gesundheitlichen Aspekten zu beschreiben.