(1) Im Prüfungsbereich „Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe entsprechend der technischen Unterlagen zu planen und zu dokumentieren,
- 2.
Gefährdungen auf Baustellen zu unterscheiden und Schutzmaßnahmen auszuwählen,
- 3.
Zeichnungen für die eigene Arbeitsvorbereitung zu erstellen,
- 4.
Messverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
- 5.
Prüfverfahren zu unterscheiden und auszuwählen,
- 6.
Grundlagen der Wärme-, Kälte- und Schallschutztechnik sowie des Brandschutzes zu unterscheiden,
- 7.
Anforderungen an Dämmungen und Dämmsysteme für den Wärme-, Kälte- und Schallschutz zu unterscheiden,
- 8.
Materialien für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz zu unterscheiden,
- 9.
Stütz- und Tragkonstruktionen für Dämmungen zu beschreiben,
- 10.
die Montage von Dampfbremssystemen zu beschreiben,
- 11.
den Aufbau von Kühlräumen zu beschreiben sowie
- 12.
die Anwendung von Brandschutzsystemen zu unterscheiden.