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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zweite Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Vereinigte Staaten von Amerika)
§ 7
Zustellungen
(§ 70 des Gesetzes)
(1) Zustellungen auf Grund dieser Verordnung erfolgen durch eingeschriebenen Brief gegen Rückschein.
(2) Die sonstigen Zustellungen in den Vereinigten Staaten auf Grund des Gesetzes erfolgen in derselben Weise.
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