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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
§ 6g
Verjährung der Haftungsansprüche gegen den Anteilspfleger
Die Verjährung des Anspruchs nach § 6f richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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