Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz)
§ 28 Anlaß der Speicherung

Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er ein Visum beantragt.