Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT (Bachelor-Professional-IT-Fortbildungsprüfungsverordnung - BAProITFPrV)
§ 7 Prüfungsteil „IT-Projekt“

Die Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“ findet im Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“ nach § 18 statt.