Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in IT

zur Gesamtausgabe der Norm im Format:   HTML   PDF   XML   EPUB

  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
  § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
  § 2 Zulassungsvoraussetzungen
  § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
  § 4 Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
  § 5 Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
  § 6 Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
  § 7 Prüfungsteil „IT-Projekt“
  § 8 Prüfungsbereich „IT-Infrastrukturen planen, Systeme und Komponenten integrieren und vernetzen sowie Funktion und Betrieb sicherstellen“
  § 9 Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“
  § 10 Prüfungsbereich „Softwarelösungen planen, entwickeln, implementieren und evaluieren“
  § 11 Prüfungsbereich „Datenanalysen zur Optimierung von betriebs- und produktionswirtschaftlichen Prozessen planen, durchführen und evaluieren“
  § 12 Prüfungsbereich „Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung individueller IT-Kundenlösungen“
  § 13 Prüfungsbereich „Management von IT-Projekten“
  § 14 Prüfungsbereich „Management von Prozessen mit IT-Bezug“
  § 15 Prüfungsbereich „Management der Einführung und des Betriebs von IT-Lösungen“
  § 16 Prüfungsbereich „Personalplanung und -entwicklung“
  § 17 Prüfungsbereich „Führen von Mitarbeitenden und Teams“
  § 18 Prüfungsbereich „Planen, Durchführen und Dokumentieren eines IT-Projektes“
  § 19 Form und Ablauf der Prüfung
  § 20 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
  § 21 Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „Fachliche Spezialisierung“
  § 22 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-spezifische Handlungsfelder“
  § 23 Schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
  § 24 Gesprächssimulation im Prüfungsteil „Mitarbeitendenführung und Personalmanagement“
  § 25 Projektarbeit im Prüfungsteil „IT-Projekt“
  § 26 Mündliche Prüfung im Prüfungsteil „IT-Projekt“
  § 27 Mündliche Ergänzungsprüfung
  § 28 Bewertung der Prüfungsleistungen
  § 29 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
  § 30 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
  § 31 Zeugnisse
  § 32 Wiederholung von Prüfungsleistungen
  § 33 Befreiung vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung
  § 34 Übergangsvorschriften
  § 35 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
  Anlage 1 (zu den §§ 28 und 29)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel
  Anlage 2 (zu § 31)
Zeugnisinhalte