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N-Lex
Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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Abschnitt 1
Unterschutzstellung, Ausnahmen und Verbote
§ 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten
§ 2 Ausnahmen
§ 3 Verbote für nicht besonders geschützte Tierarten
§ 4 Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
Abschnitt 2
Teile und Erzeugnisse, Aufzeichnungspflichten
§ 5 Teile und Erzeugnisse
§ 6 Aufnahme- und Auslieferungsbuch
Abschnitt 3
Haltung und Zucht, Anzeigepflichten
Unterabschnitt 1
Haltung und Anzeigepflichten
§ 7 Haltung von Wirbeltieren
Unterabschnitt 2
Zucht und Haltung von Greifvogelhybriden
§ 8 Begriffsbestimmungen
§ 9 Zuchtverbot
§ 10 Haltungsverbot
§ 11 Flugverbot, Entweichen
Abschnitt 4
Kennzeichnung
§ 12 Kennzeichnungspflicht
§ 13 Kennzeichnungsmethoden
§ 14 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
§ 15 Ausgabe von Kennzeichen
Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 6
Ländervorbehalt
§ 17 Ländervorbehalt
Anlage 1 (zu § 1)
Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten *)
Erläuterungen zur Anlage 1
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3 Nr. 2)
Liste der Tier- und Pflanzenarten, die als gezüchtete Tiere oder künstlich vermehrte Pflanzen von den Besitz- und Vermarktungsverboten des § 44 Absatz 2 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie den Vorschriften der §§ 6, 7 und 12 freigestellt sind
Anlage 3 (zu § 5 Nr. 2)
Ohne weiteres erkennbare Teile von Tieren und Pflanzen wild lebender Arten sowie ohne weiteres erkennbar aus ihnen gewonnene Erzeugnisse
Anlage 4 (zu § 6 Abs. 1 Satz 2)
Muster für das Aufnahme- und Auslieferungsbuch
nach § 6 Abs. 1 Satz 2
Anlage 5 (zu § 7 Abs. 2)
Von der Anzeigepflicht des § 7 Abs. 2 ausgenommene Arten
Anlage 6 (zu § 12 Satz 1 und
§ 13 Abs. 1 Satz 1, 6 und 9 und Abs. 2 Satz 2) Kennzeichnungsmethoden
Anlage 7 (zu § 15 Abs. 3 Satz 1)
Anforderungen an die Beschriftung von Ringen
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