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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz - BattDG)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
 
§ 1Zweck des Gesetzes
§ 2Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 3Ergänzende Begriffsbestimmungen
 
 
Teil 2
Bewirtschaftung von Altbatterien
 
Kapitel 1
Vertrieb von Batterien
 
§ 4Verkehrsverbote
§ 5Registrierung der Hersteller
 
 
Kapitel 2
Rücknahme von Altbatterien
 
Abschnitt 1
Pflichten des Endnutzers
 
§ 6Pflichten des Endnutzers
 
 
Abschnitt 2
Organisationen für Herstellerverantwortung
 
§ 7Pflichten der Hersteller
§ 8Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 9Sicherheitsleistung
§ 10Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beitragsbemessung
§ 11Pflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 12Wegfall einer Organisation für Herstellerverantwortung
 
 
Abschnitt 3
Rücknahme von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien
 
§ 13Sammelziele
§ 14Rücknahmepflichten der Händler
§ 15Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 16Mitwirkung von freiwilligen Sammelstellen
§ 17Überlassungspflichten Dritter
 
 
Abschnitt 4
Rücknahme von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien
 
§ 18Rücknahmepflichten der Händler
§ 19Pfandpflicht für Starterbatterien
§ 20Mitwirkung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
§ 21Überlassungspflichten Dritter
§ 22Meldung zur Zuweisung an Organisationen für Herstellerverantwortung
 
 
Kapitel 3
Behandlungspflichten
 
§ 23Behandlung und Beseitigung
 
 
Kapitel 4
Informationspflichten
 
§ 24Informationspflichten der Händler
§ 25Informationspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
 
 
Kapitel 5
Mitteilungspflichten
 
§ 26Mitteilungspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 27Mitteilungspflichten ausgewählter Abfallbewirtschafter
§ 28Mitteilungspflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
§ 29Mitteilungspflichten von Abfallbewirtschaftern, die Altbatterien behandeln, und Recyclingbetreibern
 
 
Kapitel 6
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden
 
Abschnitt 1
Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542
 
§ 30Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542
§ 31Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung
§ 32Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 33Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 34Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
 
 
Abschnitt 2
Altbatteriekommission
 
§ 35Einrichtung, Aufgaben und Verfahren
§ 36Besetzung und Benennung
 
 
Abschnitt 3
Beleihung
 
§ 37Ermächtigung zur Beleihung
§ 38Aufsicht über die Beliehene
§ 39Beendigung der Beleihung
 
 
Kapitel 7
Beauftragung Dritter, Vollzug
 
§ 40Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
§ 41Vollzug
 
 
Teil 3
Beteiligung von Bundesbehörden
an Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe
 
§ 42Beteiligung der Bundesbehörden an Beschränkungsverfahren für Stoffe
 
 
Teil 4
Konformitätsbewertung
 
Kapitel 1
Bestimmungen über die notifizierende Behörde
 
§ 43Notifizierende Behörde
§ 44Aufgaben der notifizierenden Behörde
§ 45Aufgaben und Befugnisse der Akkreditierungsstelle
 
 
Kapitel 2
Notifizierungsverfahren
 
§ 46Anträge auf Notifizierung, Erteilung der Befugnis
§ 47Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
§ 48Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen
 
 
Kapitel 3
Überwachung
 
§ 49Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Batterie
§ 50Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Batterie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 51Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Batterie
 
 
Teil 5
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
 
§ 52Zuständige Behörde für die Durchführung von Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542
§ 53Aufgaben der zuständigen Behörde und Eingriffsbefugnisse
§ 54Tätigwerden der zuständigen Behörde
§ 55Datenübermittlung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 56Auskunftspflichten
§ 57Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 58Zwangsgeld
 
 
Teil 6
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
 
§ 59Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
 
 
Teil 7
Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen
 
§ 60Bußgeldvorschriften
§ 61Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 62Einziehung
§ 63Geändertes Unionsrecht
§ 64Übergangsvorschriften

Fußnote

(+++ EU-Vollzitate: vgl. Liste EU-Rechtsakte G v. 30.9.2025 I Nr. 233 +++)