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N-Lex
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien
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Inhaltsübersicht
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 3 Ergänzende Begriffsbestimmungen
Teil 2
Bewirtschaftung von Altbatterien
Kapitel 1
Vertrieb von Batterien
§ 4 Verkehrsverbote
§ 5 Registrierung der Hersteller
Kapitel 2
Rücknahme von Altbatterien
Abschnitt 1
Pflichten des Endnutzers
§ 6 Pflichten des Endnutzers
Abschnitt 2
Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 7 Pflichten der Hersteller
§ 8 Zulassung von Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 9 Sicherheitsleistung
§ 10 Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der Beitragsbemessung
§ 11 Pflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 12 Wegfall einer Organisation für Herstellerverantwortung
Abschnitt 3
Rücknahme von Gerätealtbatterien und LV-Altbatterien
§ 13 Sammelziele
§ 14 Rücknahmepflichten der Händler
§ 15 Annahmepflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 16 Mitwirkung von freiwilligen Sammelstellen
§ 17 Überlassungspflichten Dritter
Abschnitt 4
Rücknahme von Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien
§ 18 Rücknahmepflichten der Händler
§ 19 Pfandpflicht für Starterbatterien
§ 20 Mitwirkung von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
§ 21 Überlassungspflichten Dritter
§ 22 Meldung zur Zuweisung an Organisationen für Herstellerverantwortung
Kapitel 3
Behandlungspflichten
§ 23 Behandlung und Beseitigung
Kapitel 4
Informationspflichten
§ 24 Informationspflichten der Händler
§ 25 Informationspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
Kapitel 5
Mitteilungspflichten
§ 26 Mitteilungspflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
§ 27 Mitteilungspflichten ausgewählter Abfallbewirtschafter
§ 28 Mitteilungspflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
§ 29 Mitteilungspflichten von Abfallbewirtschaftern, die Altbatterien behandeln, und Recyclingbetreibern
Kapitel 6
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden
Abschnitt 1
Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542
§ 30 Zuständige Behörde nach Kapitel VIII der Verordnung (EU) 2023/1542
§ 31 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung und Zulassung
§ 32 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 33 Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 34 Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
Abschnitt 2
Altbatteriekommission
§ 35 Einrichtung, Aufgaben und Verfahren
§ 36 Besetzung und Benennung
Abschnitt 3
Beleihung
§ 37 Ermächtigung zur Beleihung
§ 38 Aufsicht über die Beliehene
§ 39 Beendigung der Beleihung
Kapitel 7
Beauftragung Dritter, Vollzug
§ 40 Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung
§ 41 Vollzug
Teil 3
Beteiligung von Bundesbehörden an Verfahren zur Änderung von Beschränkungen für Stoffe
§ 42 Beteiligung der Bundesbehörden an Beschränkungsverfahren für Stoffe
Teil 4
Konformitätsbewertung
Kapitel 1
Bestimmungen über die notifizierende Behörde
§ 43 Notifizierende Behörde
§ 44 Aufgaben der notifizierenden Behörde
§ 45 Aufgaben und Befugnisse der Akkreditierungsstelle
Kapitel 2
Notifizierungsverfahren
§ 46 Anträge auf Notifizierung, Erteilung der Befugnis
§ 47 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen
§ 48 Sprache der Anleitungen, der Informationen und der EU-Konformitätserklärungen
Kapitel 3
Überwachung
§ 49 Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Batterie
§ 50 Maßnahmen bei Nichtkonformität einer Batterie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 51 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Batterie
Teil 5
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
§ 52 Zuständige Behörde für die Durchführung von Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542
§ 53 Aufgaben der zuständigen Behörde und Eingriffsbefugnisse
§ 54 Tätigwerden der zuständigen Behörde
§ 55 Datenübermittlung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
§ 56 Auskunftspflichten
§ 57 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
§ 58 Zwangsgeld
Teil 6
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 59 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Teil 7
Bußgeldvorschriften, Schlussbestimmungen
§ 60 Bußgeldvorschriften
§ 61 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 62 Einziehung
§ 63 Geändertes Unionsrecht
§ 64 Übergangsvorschriften
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