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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin * (Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung - BautechKonAusbV)
§ 22 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“,
2.
„Anwenden des digitalen Informationsmodells“,
3.
„Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.