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N-Lex
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin *
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Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 6 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
§ 7 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 8 Zeitpunkt
§ 9 Inhalt
§ 10 Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur
§ 11 Zeitpunkt
§ 12 Inhalt
§ 13 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
§ 14 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“
§ 15 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 16 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
§ 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
§ 20 Zeitpunkt
§ 21 Inhalt
§ 22 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau
§ 23 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
§ 24 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 25 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
§ 26 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 27 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 28 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 5
Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
§ 29 Zeitpunkt
§ 30 Inhalt
§ 31 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
§ 32 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
§ 33 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
§ 34 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
§ 35 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 36 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 37 Mündliche Ergänzungsprüfung
Anlage (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin
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