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Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin *

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  § 2 Dauer der Berufsausbildung
  § 3 Begriffsbestimmung
  § 4 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
  § 5 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
  § 6 Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  § 7 Ausbildungsplan
Abschnitt 2
 Zwischenprüfung
  § 8 Zeitpunkt
  § 9 Inhalt
  § 10 Prüfungsbereich
Abschnitt 3
 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Architektur
  § 11 Zeitpunkt
  § 12 Inhalt
  § 13 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Architektur
  § 14 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Entwurfs-, die Genehmigungs- und die Ausführungsplanung“
  § 15 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  § 16 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
  § 17 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 19 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 4
 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Ingenieurbau
  § 20 Zeitpunkt
  § 21 Inhalt
  § 22 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Ingenieurbau
  § 23 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
  § 24 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  § 25 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln auf Bauwerke und Bauteile“
  § 26 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 27 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 28 Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 5
 Abschlussprüfung in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
  § 29 Zeitpunkt
  § 30 Inhalt
  § 31 Prüfungsbereiche in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau
  § 32 Prüfungsbereich „Erstellen von Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase“
  § 33 Prüfungsbereich „Anwenden des digitalen Informationsmodells“
  § 34 Prüfungsbereich „Anwenden von Planungsregeln und Bauprinzipien auf Bauweisen, Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme“
  § 35 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
  § 36 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
  § 37 Mündliche Ergänzungsprüfung
  Anlage (zu § 4 Absatz 1)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin