Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin * (Bautechnikkonstrukteur-Ausbildungsverordnung - BautechKonAusbV) § 7Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Berufsausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.