BEHV
Ausfertigungsdatum: 17.12.2020
Vollzitat:
"Brennstoffemissionshandelsverordnung vom 17. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3026)"
(+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)
§ 1 | Anwendungsbereich und Zweck |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation des Verkaufs zum Festpreis |
§ 4 | Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle |
§ 5 | Zugangsbedingungen |
§ 6 | Verkaufstermine, Mindestkaufmenge |
§ 7 | Berichtspflichten, Überwachung, Datenweitergabe |
§ 8 | Transaktionsentgelte |
§ 9 | Emissionshandelsregister und Transaktionsprotokoll |
§ 10 | Kontoarten |
§ 11 | Kontostatus |
§ 12 | Eröffnung von Konten |
§ 13 | Aktualisierung von Kontoangaben |
§ 14 | Sperrung von Konten |
§ 15 | Schließung von Konten |
§ 16 | Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen |
§ 17 | Rechte von kontobevollmächtigten Personen |
§ 18 | Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister |
§ 19 | Erzeugung von Emissionszertifikaten |
§ 20 | Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten |
§ 21 | Ausführung von Transaktionen |
§ 22 | Annullierung abgeschlossener Transaktionen |
§ 23 | Löschung von Emissionszertifikaten |
§ 24 | Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung |
§ 25 | Verfügungsbeschränkungen |
§ 26 | Eintragung der Brennstoffemissionen |
§ 27 | Abgabe von Emissionszertifikaten |
§ 28 | Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters |
§ 29 | Pflicht zur Meldung von Straftaten |
§ 30 | Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten |
§ 31 | Vertraulichkeit |
§ 32 | Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen |
§ 33 | Veröffentlichung von Informationen |
§ 34 | Inkrafttreten |
Anlage 1 (zu § 10 Absatz 2) | Kontoarten |
Anlage 2 (zu § 12 Absatz 1) | Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben |
Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1) | Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben |
Anlage 4 (zu § 12 Absatz 1) | Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben |
Anlage 5 (zu § 16 Absatz 2) | Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen |
Name der Kontoart | Eröffnung auf Antrag von | Kontoinhaber | Für Kontoart vorgesehene Vorgänge und Transaktionen | Angaben zur Eröffnung der Kontoart |
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Abgabekonto | Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde | Zuständige Behörde | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 21, 22 und 27 | entfällt |
Compliance-Konto | Verantwortlicher | Verantwortlicher | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 21 bis 27 | Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5 |
Handelskonto | Natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft | Natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 21 bis 25 | Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 |
Löschungskonto | Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde | Zuständige Behörde | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 21 bis 24 | entfällt |
Nationalkonto | Eröffnung ohne Antrag durch die zuständige Behörde | Zuständige Behörde | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11, 13, 15 bis 24 | entfällt |
Veräußerungskonto | Für den Verkauf zuständige Stelle | Für den Verkauf zuständige Stelle | Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 20 bis 22, 24 und 25 | Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 |