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N-Lex
Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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EPUB
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich und Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Veräußerung von Emissionszertifikaten (zu § 10 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
Beauftragung für den Verkauf von Emissionszertifikaten
§ 3 Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation des Verkaufs zum Festpreis
§ 4 Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle
Unterabschnitt 2
Verkauf der Emissionszertifikate zum Festpreis
§ 5 Zugangsbedingungen
§ 6 Verkaufstermine, Mindestkaufmenge
§ 7 Berichtspflichten, Überwachung, Datenweitergabe
§ 8 Transaktionsentgelte
Abschnitt 3
Nationales Emissionshandelsregister (zu § 12 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 9 Emissionshandelsregister und Transaktionsprotokoll
Unterabschnitt 2
Konten
§ 10 Kontoarten
§ 11 Kontostatus
§ 12 Eröffnung von Konten
§ 13 Aktualisierung von Kontoangaben
§ 14 Sperrung von Konten
§ 15 Schließung von Konten
Unterabschnitt 3
Kontobevollmächtigte Personen
§ 16 Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
§ 17 Rechte von kontobevollmächtigten Personen
§ 18 Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister
Unterabschnitt 4
Emissionszertifikate
§ 19 Erzeugung von Emissionszertifikaten
§ 20 Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
§ 21 Ausführung von Transaktionen
§ 22 Annullierung abgeschlossener Transaktionen
§ 23 Löschung von Emissionszertifikaten
§ 24 Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
§ 25 Verfügungsbeschränkungen
Unterabschnitt 5
Eintragung der Brennstoffemissionen und Abgabe von Emissionszertifikaten
§ 26 Eintragung der Brennstoffemissionen
§ 27 Abgabe von Emissionszertifikaten
Unterabschnitt 6
Sicherheit
§ 28 Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
§ 29 Pflicht zur Meldung von Straftaten
§ 30 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 31 Vertraulichkeit
Unterabschnitt 7
Technische Bestimmungen und Veröffentlichung von Informationen
§ 32 Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
§ 33 Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 4
Nationale Emissionsmengen (zu den §§ 4 und 5 des Gesetzes)
§ 34 Festlegung der jährlichen Emissionsmengen
§ 35 Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge
§ 36 Bereinigter Zusatzbedarf
Abschnitt 5
Schlussbestimmungen
§ 37 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 10 Absatz 2)
Kontoarten
Anlage 2 (zu § 12 Absatz 1)
Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 4 (zu § 12 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 5 (zu § 16 Absatz 2)
Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen
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