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Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich und Zweck
  § 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
 Veräußerung von Emissionszertifikaten (zu § 10 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften für die Veräußerung
  § 3 Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation der Veräußerung
  § 4 Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle
  § 5 Zugangsbedingungen
  § 6 Veräußerungstermine
  § 7 Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle, Datenweitergabe
  § 8 Transaktionsentgelte
Unterabschnitt 2
 Besondere Vorschriften für den Verkauf von Emissionszertifikaten für die Jahre 2021 bis 2025 zum Festpreis
  § 9 Besondere Zugangsbedingungen zum Festpreisverkauf
  § 10 Bestimmung der Nachkaufmenge, Mindestkaufmenge
Unterabschnitt 3
 Besondere Vorschriften für die Veräußerung von Emissionszertifikaten für das Jahr 2026
  § 11 Versteigerungsmenge, Versteigerungstermine
  § 12 Versteigerungsverfahren
  § 13 Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle
  § 14 Verkauf der Überschussmenge
  § 15 Verkauf der Nachkaufmenge
Unterabschnitt 4
 Besondere Vorschriften für den Verkauf von Emissionszertifikaten für die Jahre ab dem Jahr 2027
  § 16 Fortführung des nationalen Brennstoffemissionshandels für die Jahre ab dem Jahr 2027
  § 17 Sonderregelung bei Verschiebung des Beginns des EU-Brennstoffemissionshandels
Abschnitt 3
 Nationales Emissionshandelsregister (zu § 12 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 18 Emissionshandelsregister
Unterabschnitt 2
 Konten
  § 19 Kontoarten
  § 20 Kontostatus
  § 21 Eröffnung von Konten
  § 22 Aktualisierung von Kontoangaben
  § 23 Sperrung von Konten
  § 24 Schließung von Konten
Unterabschnitt 3
 Kontobevollmächtigte Personen
  § 25 Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
  § 26 Rechte von kontobevollmächtigten Personen
  § 27 Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister
Unterabschnitt 4
 Emissionszertifikate
  § 28 Erzeugung von Emissionszertifikaten
  § 29 Einschränkung der Gültigkeit von dem Kalenderjahr 2026 zugeordneten Emissionszertifikaten
  § 30 Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
  § 31 Ausführung von Transaktionen
  § 32 Annullierung abgeschlossener Transaktionen
  § 33 Löschung von Emissionszertifikaten
  § 34 Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
  § 35 Verfügungsbeschränkungen
Unterabschnitt 5
 Eintragung der Brennstoffemissionen und Abgabe von Emissionszertifikaten
  § 36 Eintragung der Brennstoffemissionen
  § 37 Abgabe von Emissionszertifikaten
Unterabschnitt 6
 Sicherheit
  § 38 Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
  § 39 Pflicht zur Meldung von Straftaten
  § 40 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
  § 41 Vertraulichkeit
Unterabschnitt 7
 Technische Bestimmungen und Veröffentlichung von Informationen
  § 42 Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
  § 43 Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 4
 Nationale Emissionsmengen (zu den §§ 4 und 5 des Gesetzes)
  § 44 Festlegung der jährlichen Emissionsmengen
  § 45 Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge
  § 46 Bereinigter Zusatzbedarf
Abschnitt 5
 Schlussbestimmungen
  § 47 Inkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 19 Absatz 2)
Kontoarten
  Anlage 2 (zu § 21 Absatz 1)
Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
  Anlage 3 (zu § 21 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben
  Anlage 4 (zu § 21 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben
  Anlage 5 (zu § 25 Absatz 2)
Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen