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N-Lex
Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
zur Gesamtausgabe der Norm im Format:
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EPUB
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich und Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Veräußerung von Emissionszertifikaten (zu § 10 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für die Veräußerung
§ 3 Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation der Veräußerung
§ 4 Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle
§ 5 Zugangsbedingungen
§ 6 Veräußerungstermine
§ 7 Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle, Datenweitergabe
§ 8 Transaktionsentgelte
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für den Verkauf von Emissionszertifikaten für die Jahre 2021 bis 2025 zum Festpreis
§ 9 Besondere Zugangsbedingungen zum Festpreisverkauf
§ 10 Bestimmung der Nachkaufmenge, Mindestkaufmenge
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Veräußerung von Emissionszertifikaten für das Jahr 2026
§ 11 Versteigerungsmenge, Versteigerungstermine
§ 12 Versteigerungsverfahren
§ 13 Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle
§ 14 Verkauf der Überschussmenge
§ 15 Verkauf der Nachkaufmenge
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für den Verkauf von Emissionszertifikaten für die Jahre ab dem Jahr 2027
§ 16 Fortführung des nationalen Brennstoffemissionshandels für die Jahre ab dem Jahr 2027
§ 17 Sonderregelung bei Verschiebung des Beginns des EU-Brennstoffemissionshandels
Abschnitt 3
Nationales Emissionshandelsregister (zu § 12 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 18 Emissionshandelsregister
Unterabschnitt 2
Konten
§ 19 Kontoarten
§ 20 Kontostatus
§ 21 Eröffnung von Konten
§ 22 Aktualisierung von Kontoangaben
§ 23 Sperrung von Konten
§ 24 Schließung von Konten
Unterabschnitt 3
Kontobevollmächtigte Personen
§ 25 Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
§ 26 Rechte von kontobevollmächtigten Personen
§ 27 Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister
Unterabschnitt 4
Emissionszertifikate
§ 28 Erzeugung von Emissionszertifikaten
§ 29 Einschränkung der Gültigkeit von dem Kalenderjahr 2026 zugeordneten Emissionszertifikaten
§ 30 Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
§ 31 Ausführung von Transaktionen
§ 32 Annullierung abgeschlossener Transaktionen
§ 33 Löschung von Emissionszertifikaten
§ 34 Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
§ 35 Verfügungsbeschränkungen
Unterabschnitt 5
Eintragung der Brennstoffemissionen und Abgabe von Emissionszertifikaten
§ 36 Eintragung der Brennstoffemissionen
§ 37 Abgabe von Emissionszertifikaten
Unterabschnitt 6
Sicherheit
§ 38 Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
§ 39 Pflicht zur Meldung von Straftaten
§ 40 Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 41 Vertraulichkeit
Unterabschnitt 7
Technische Bestimmungen und Veröffentlichung von Informationen
§ 42 Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
§ 43 Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 4
Nationale Emissionsmengen (zu den §§ 4 und 5 des Gesetzes)
§ 44 Festlegung der jährlichen Emissionsmengen
§ 45 Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge
§ 46 Bereinigter Zusatzbedarf
Abschnitt 5
Schlussbestimmungen
§ 47 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 19 Absatz 2)
Kontoarten
Anlage 2 (zu § 21 Absatz 1)
Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
Anlage 3 (zu § 21 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 4 (zu § 21 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 5 (zu § 25 Absatz 2)
Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen
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